Benützung von Einrichtungen

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  • #14865

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Abgabenfreie Bezüge sind u.a.: „Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen. Die Begünstigung steht auch dann zu, wenn allen DN die Möglichkeit zur Benützung der (auch angemieteten) Einrichtungen des AG angeboten wird, …. Zahlt zB der Arbeitgeber dem Betreiber eines Fitnesscenters ein (günstiges) Jahrespauschale, damit die Arbeitnehmer das Fitnesscenter jederzeit benützen können, handelt es sich nicht um eine steuerbefreite Zurverfügungstellung einer Einrichtung oder Anlage, sondern um einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der mit dem ortsüblichen Mittelpreis zu bewerten ist. „

    Wenn der DG ein Appartmenthaus anmietet, und den DN gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung stellt, ist dies abgabenfrei zu behandeln oder entspricht dies der o.a. Situation mit dem Fitnesscenter – mir ist der Unterschied in diesen Fällen nicht ganz klar.

    mlG Sylvia

    #20902

    Hallo Sylvia,

    Appartmenthaus hört sich für mich nach Wohnungen an???

    Das würde mich eher in die Richtung Wohnraumbewertung angemietet Wohnung bringen wenn ich dich nicht falsch verstanden habe.
    http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteuer/04_sachbezuege_0138.htm

    Wobei du folgendes durchlesen solltest:
    http://www.schwarz-kallinger.at/STB.nsf/b5dac10ad95e79ffc12569e900717f3b/24b713dfafcc4c41c12574ec003a3dd6?OpenDocument

    lg sabine

    ps.: ich hoffe das ist kein problem links ins forum einzufügen, dachte wenn ich die artikel über google finde ist das i.O.??

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