Liebe Forumsteilnehmer!
Abgabenfreie Bezüge sind u.a.: „Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen. Die Begünstigung steht auch dann zu, wenn allen DN die Möglichkeit zur Benützung der (auch angemieteten) Einrichtungen des AG angeboten wird, …. Zahlt zB der Arbeitgeber dem Betreiber eines Fitnesscenters ein (günstiges) Jahrespauschale, damit die Arbeitnehmer das Fitnesscenter jederzeit benützen können, handelt es sich nicht um eine steuerbefreite Zurverfügungstellung einer Einrichtung oder Anlage, sondern um einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der mit dem ortsüblichen Mittelpreis zu bewerten ist. „
Wenn der DG ein Appartmenthaus anmietet, und den DN gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung stellt, ist dies abgabenfrei zu behandeln oder entspricht dies der o.a. Situation mit dem Fitnesscenter – mir ist der Unterschied in diesen Fällen nicht ganz klar.
mlG Sylvia