Bekanntgabe Schwangerschaft

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von rkraft.
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  • #13795

    Hallo!

    Ich habe gerade eine Dienstnehmerin, die ihre Schwangerschaft bekannt gegeben hat, allerdings erst einige Zeit nachdem sie davon erfahren. Laut ihrer Aussage hat der Arzt gesagt, sie habe bis zur 16. Woche Zeit ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen. Ich dachte bisher immer, dass die Schwangerschaftsmeldung unverzüglich nach Bekanntwerden dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Kann mir vielleicht jemand sagen, auf was die Aussage vom Arzt sich stützt??

    Danke,
    Caro

    #18551
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Caro!

    Wahrscheinlich meint der Arzt die 3 Monatsfrist, in welcher ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist.
    Mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun.

    #18552

    Hallo Caro, hallo Martin,

    ich schließe mich der Vermutung von Martin an.

    Einen weitere Mitteilungsfrist gibt es auch noch, die allerdings der Arzt wohl eher nicht gemeint hat: Vier Wochen vor dem Beginn der Achtwochen-Frist (Schutzfrist) vor Geburt (somit 12 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung) hat die Dienstnehmerin den Dienstgeber auf den Beginn der Achtwochen-Frist aufmerksam zu machen (§ 3 Abs 4, 2.Satz MSchG).

    Übrigens: Das Unterlassen der Schwangerschaftsmitteilung durch die Dienstnehmerin ändert nichts am Kündigungs- und Entlassungsschutz, sofern die Dienstnehmerin im Falle einer Kündigung/Entlassung die Mitteilung binnen fünf Arbeitstagen nachholt.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

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