Beitragsnachweisung – BMGL IESG-Zuschlag

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  • #15507
    Sunflower
    Teilnehmer

    Hallo,

    meine Prüfung zum Diplom Personalverrechner steht kurz bevor und ich bin beim Ausfüllen der Beitragsnachweisung auf eine Frage betreffend Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den IESG-Zuschlag gestossen:

    Bei einem Beispiel werden die DN der Beitragsgruppe A2u mitgezählt.
    Beim anderen Beispiel werden die DN der Beitragsgruppen A2 und A4u nicht mitgezählt.

    Leider finde ich in meinen Unterlagen keine Erklärung dafür …
    Danke für eine hilfreiche Erklärung und Hilfe!

    GLG,
    Petra

    #22358

    Liebe Petra!

    Weil für die Beitragsgruppe A2u die Arbeitslosenversicherungsbeiträge beim DG zwar wegfallen, aber (noch) vom AMS getragen werden, fällt der IE-Zuschlag nicht weg.
    Bei den beiden BGR A2 und A4u fällt der ALV-Beitrag wirklich zur Gänze weg (d.h. es übernimmt niemand mehr die Beiträge), so dass auch kein IE-Zuschlag mehr zu entrichten ist.

    LG

    #22357
    Sunflower
    Teilnehmer

    Vielen lieben Dank, Robert!
    Jetzt sehe ich wieder klarer … :o)
    LG,
    Petra

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