Beiträge im vorzeitiger Mutterschutz

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  • #14700
    Nick100
    Teilnehmer

    Hallo,

    eine Kollegin ist in vorzeitigem Mutterschutz. Sie hat sämtliche Bestätigungen bei der GKK (inkl. Arbeits- und Entgeltbestätigung) abgegeben.
    So weit ich weiß, bleibt sie bis Beginn Karenz angemeldet, ist das richtig? Wir sind ein Vorschreibebetrieb, müssen irgendwelche Meldungen an die GKK gemacht werden?
    Muss der DG weiterhin MV-Beiträge während des Mutterschutzes leisten?

    Da dies unser erstes „Firmenbaby“ ist, sind wir nicht so versiert was Meldungen, Pflichten ect. anbelangt.
    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Maria

    #20529

    Hallo Maria!

    Abmeldung wird erst bei Beginn der Karenz erstellt (lediglich Ende Entgeltanspruch mit letztem Tag vor Beginn des Mutterschutzes).
    BV-Beiträge während des Mutterschutzes sind vom DG zu leisten.

    LG

    #20532
    Nick100
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für Deine hilfreiche Antwort.
    Vielleicht eine blöde Frage: Wie wird Ende Entgeltanspruch gemeldet? Ist das bereits mit dem Formular Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld erledigt, welches ich der werdenden Mutter ausgestellt habe?

    Gruß
    Maria

    #20531

    Hallo Maria!

    Ja, praktisch ist das für die GKK die „Meldung“, dass der Entgeltanspruch endet und sie das Wochengeld bezahlt.
    Bei Beginn der Karenz ist dann dennoch die Abmeldung mit Ausfüllen des Felds „Ende Entgeltanspruch“ zu erstellen.

    LG

    #20530
    Nick100
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke. Mit Deinen Antworten hast Du mir sehr geholfen.

    Gruß
    Maria

    #20533

    Hallo Maria!

    Bitte, sehr gern geschehen.

    LG

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