Begünstigte Behinderte

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  • #14249

    Hallo,

    wenn mir bitte wer helfen könnte ????

    Die Fakten:

    1. DN wurde gekündigt mit 30.04.07
    2. DN brachte Bescheid (v. 24.7.07) gehört seit 1.1.07 zum Kreise der begünstigten Behinderten – die Kündigung wurde rechtsunwirksam.
    3. DN derzeit im Krankenstand
    4. Partner von DN hat telefonisch mitgeteilt, dass DN nach dem Krankenstand in die Invaliditätspension befristet bis 30.6.08 übernommen wird.

    Meine Frage:
    Was mache ich als DG – hat DN Anspruch auf Wiedereinstellung nach der Invaliditätspension – muss ich DN karenzieren??

    Vielleicht gab es schon mal so einen Fall. Würde mich über Antwort sehr freuen.

    Danke im Voraus und
    liebe Grüße
    Silvia

    #19513

    Liebe Silvia,

    ich sehe drei Möglichkeiten: Den behinderten Arbeitnehmer wegen Dienstunfähigkeit entlassen (bei sehr lang dauerndem Krankenstand), die Zustimmung des Behindertenausschusses zur Kündigung beantragen oder dem Arbeitnehmer eine Karenzierung für die Dauer des bezuges der Invaliditätspension abzubieten.

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