Hallo,
wenn mir bitte wer helfen könnte ????
Die Fakten:
1. DN wurde gekündigt mit 30.04.07
2. DN brachte Bescheid (v. 24.7.07) gehört seit 1.1.07 zum Kreise der begünstigten Behinderten – die Kündigung wurde rechtsunwirksam.
3. DN derzeit im Krankenstand
4. Partner von DN hat telefonisch mitgeteilt, dass DN nach dem Krankenstand in die Invaliditätspension befristet bis 30.6.08 übernommen wird.
Meine Frage:
Was mache ich als DG – hat DN Anspruch auf Wiedereinstellung nach der Invaliditätspension – muss ich DN karenzieren??
Vielleicht gab es schon mal so einen Fall. Würde mich über Antwort sehr freuen.
Danke im Voraus und
liebe Grüße
Silvia