begünstigte Auslandstätigkeit

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  • #16361

    Liebes Forum!

    Sind Entgelte eines DN, die nach der Dauerregelung mangels „erschwerender Umstände“ in Finnland bezogen werden aufgrund der Übergangsregelung steuerfrei? § 124 b Z195 EStG bestimmt, dass die Übergangsregelung weiterhin anzuwenden ist, wenn die beg. Tätigkeit an einem Einsatzort erfolgt, der nicht mehr als 400 km Luftlinie von der österr. Staatsgrenze entfernt liegt. Das würde bedeuten, dass ein DN in Müchen die Begüstigung erhält, in Finnland aber nicht – und das bei gleicher Tätigkeit!?!

    lg Sylvia

    #24271

    Hallo Sylvia!

    Richtig kombiniert, darum ist diese Regelung so hochgradig unfair (und wenn ich ein bisschen böse sein darf, zum Scheitern verurteilt)!!!

    LG

    #24272

    Hallo Roland!

    Vielen Dank – jetzt kenne ich mich aus, auch wenn ichs nicht glauben kann ….

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