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- Dieses Thema hat 8 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre, 11 Monate von Roland.
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20.10.2010 um 12:34 Uhr #15788
Liebe Forums-Mitglieder!
Ich habe einige Dienstnehmer die unter die begünstigte Auslandstätigkeit fallen und daher keine Lohnsteuer bezahlen.
Wie sieht es mit Taggeldern in der SV aus? Wenn ich zB pro Tag 45 Euro bezahlt und lt. Liste nur 27,90 Euro (für Portugal) zustehen; muss ich dann bei der SV eine Trennung machen oder sind die gesamten 45 Euro sv-frei?Danke und LG
WLP22.10.2010 um 8:07 Uhr #22992MartinTeilnehmerServus!
Die Lohnsteuer ist gleich wie bei der begünstigten Auslandstätigkeit,
SV sind die übersteigenden Teile pflichtig.25.10.2010 um 11:42 Uhr #22991Hallo Martin!
Dh ich gehe so gleich vor als ob er im Inland wäre? In der Lohnsteuer brauche ich ja keine Trennung vornehmen, da er ja soundso keine LSt anfällt.
27,90 / Tag sv-frei
17,10 / Tag sv-pfl.
Gibt es eigentlich irgendeine Literatur über die praktische Abrechnung. Ich meine über Auslandsentsendungen an sich gibt es ja genug, aber nichts über die praktische Abrechnung – auch im Hinblick auf Überstunden, ..?LG
Nicole28.10.2010 um 19:03 Uhr #22994MartinTeilnehmerZur Abrechnung:
27,90 / Tag sv-frei
17,10 / Tag sv-pfl.
korrekt.Wenn es so ein einfaches Buch gäbe, ich hätte es schon gekauft…
Bücher in denen die Fragestellung, die Paragraphen und das fertige Lohnkonto sind… Das wäre eine Marktlücke!28.10.2010 um 19:03 Uhr #22995MartinTeilnehmerZur Abrechnung:
27,90 / Tag sv-frei
17,10 / Tag sv-pfl.
korrekt.Wenn es so ein einfaches Buch gäbe, ich hätte es schon gekauft…
Bücher in denen die Fragestellung, die Paragraphen und das fertige Lohnkonto sind… Das wäre eine Marktlücke!7.11.2010 um 9:44 Uhr #22993ab 1.1.2011 sowieso vorbei,lt. obersten VGH
6.12.2010 um 8:40 Uhr #22998Hallo an alle!
Scheinbar ist es doch noch nicht ganz vorbei.
Es soll eine Übergangsregelung für 2 Jahre geben.LG
6.12.2010 um 10:24 Uhr #22996Hallo.
hast du auch eine Quelle? Wäre interessant.6.12.2010 um 23:17 Uhr #22997Hallo IT-Techniker!
Schau dir den Link an (es geht jetzt hier nicht um die Diäten, sondern um die „begünstigte Auslandstätigkeit“). Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011:
https://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/neuegesetze/budgetbegleitgesetz_11449/_start.htm?q=regierungsvorlage budgetbegleitgesetz
Wesentlich für uns folgende Textstelle:
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. xxx/2010, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Z 10 lautet:
„10. In den Kalenderjahren 2011 und 2012 Bezüge, die Arbeitnehmer der in lit. c genannten Betriebe
für eine begünstigte Tätigkeit im Sinne der lit. d nach Maßgabe folgender Bestimmungen
beziehen:
a) Als Bezüge gelten im Kalenderjahr 2011 66% der Einkünfte aus der begünstigten Tätigkeit.
b) Als Bezüge gelten im Kalenderjahr 2012 33% der Einkünfte aus der begünstigten Tätigkeit.
c) Betriebe im Sinne dieser Bestimmung sind
– Betriebe und Betriebsstätten eines in der Europäischen Union, einem EWR-Staat oder der
Schweiz ansässigen Arbeitgebers, oder
– in der Europäischen Union, in einem EWR-Staat oder der Schweiz gelegene
Betriebsstätten eines in einem Drittstaat ansässigen Arbeitgebers.
d) Begünstigte Tätigkeiten sind die Bauausführung, Montage, Montageüberwachung,
Inbetriebnahme, Instandsetzung und Wartung von Anlagen, die Personalgestellung anlässlich
der Errichtung von Anlagen durch andere Betriebe im Sinne der lit. c sowie die Planung,
Beratung und Schulung, soweit sich alle diese Tätigkeiten auf die Errichtung von Anlagen im
Ausland beziehen, weiters das Aufsuchen und die Gewinnung von Bodenschätzen im
Ausland. Als Ausland im Sinne dieser Bestimmung gilt jeder Staat außer Österreich.
e) Die begünstigte Tätigkeit muss jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat
hinausgehen.“LG
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