begünstigte Auslandstätigkeit

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  • #15788
    WLP

    Liebe Forums-Mitglieder!

    Ich habe einige Dienstnehmer die unter die begünstigte Auslandstätigkeit fallen und daher keine Lohnsteuer bezahlen.
    Wie sieht es mit Taggeldern in der SV aus? Wenn ich zB pro Tag 45 Euro bezahlt und lt. Liste nur 27,90 Euro (für Portugal) zustehen; muss ich dann bei der SV eine Trennung machen oder sind die gesamten 45 Euro sv-frei?

    Danke und LG
    WLP

    #22992
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    Die Lohnsteuer ist gleich wie bei der begünstigten Auslandstätigkeit,
    SV sind die übersteigenden Teile pflichtig.

    #22991
    WLP

    Hallo Martin!

    Dh ich gehe so gleich vor als ob er im Inland wäre? In der Lohnsteuer brauche ich ja keine Trennung vornehmen, da er ja soundso keine LSt anfällt.
    27,90 / Tag sv-frei
    17,10 / Tag sv-pfl.
    Gibt es eigentlich irgendeine Literatur über die praktische Abrechnung. Ich meine über Auslandsentsendungen an sich gibt es ja genug, aber nichts über die praktische Abrechnung – auch im Hinblick auf Überstunden, ..?

    LG
    Nicole

    #22994
    Martin
    Teilnehmer

    Zur Abrechnung:
    27,90 / Tag sv-frei
    17,10 / Tag sv-pfl.
    korrekt.

    Wenn es so ein einfaches Buch gäbe, ich hätte es schon gekauft…
    Bücher in denen die Fragestellung, die Paragraphen und das fertige Lohnkonto sind… Das wäre eine Marktlücke!

    #22995
    Martin
    Teilnehmer

    Zur Abrechnung:
    27,90 / Tag sv-frei
    17,10 / Tag sv-pfl.
    korrekt.

    Wenn es so ein einfaches Buch gäbe, ich hätte es schon gekauft…
    Bücher in denen die Fragestellung, die Paragraphen und das fertige Lohnkonto sind… Das wäre eine Marktlücke!

    #22993

    ab 1.1.2011 sowieso vorbei,lt. obersten VGH

    #22998

    Hallo an alle!

    Scheinbar ist es doch noch nicht ganz vorbei.
    Es soll eine Übergangsregelung für 2 Jahre geben.

    LG

    #22996

    Hallo.
    hast du auch eine Quelle? Wäre interessant.

    #22997

    Hallo IT-Techniker!

    Schau dir den Link an (es geht jetzt hier nicht um die Diäten, sondern um die „begünstigte Auslandstätigkeit“). Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011:

    https://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/neuegesetze/budgetbegleitgesetz_11449/_start.htm?q=regierungsvorlage budgetbegleitgesetz

    Wesentlich für uns folgende Textstelle:

    Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
    Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
    BGBl. I Nr. xxx/2010, wird wie folgt geändert:
    1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
    a) Z 10 lautet:
    „10. In den Kalenderjahren 2011 und 2012 Bezüge, die Arbeitnehmer der in lit. c genannten Betriebe
    für eine begünstigte Tätigkeit im Sinne der lit. d nach Maßgabe folgender Bestimmungen
    beziehen:
    a) Als Bezüge gelten im Kalenderjahr 2011 66% der Einkünfte aus der begünstigten Tätigkeit.
    b) Als Bezüge gelten im Kalenderjahr 2012 33% der Einkünfte aus der begünstigten Tätigkeit.
    c) Betriebe im Sinne dieser Bestimmung sind
    – Betriebe und Betriebsstätten eines in der Europäischen Union, einem EWR-Staat oder der
    Schweiz ansässigen Arbeitgebers, oder
    – in der Europäischen Union, in einem EWR-Staat oder der Schweiz gelegene
    Betriebsstätten eines in einem Drittstaat ansässigen Arbeitgebers.
    d) Begünstigte Tätigkeiten sind die Bauausführung, Montage, Montageüberwachung,
    Inbetriebnahme, Instandsetzung und Wartung von Anlagen, die Personalgestellung anlässlich
    der Errichtung von Anlagen durch andere Betriebe im Sinne der lit. c sowie die Planung,
    Beratung und Schulung, soweit sich alle diese Tätigkeiten auf die Errichtung von Anlagen im
    Ausland beziehen, weiters das Aufsuchen und die Gewinnung von Bodenschätzen im
    Ausland. Als Ausland im Sinne dieser Bestimmung gilt jeder Staat außer Österreich.
    e) Die begünstigte Tätigkeit muss jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat
    hinausgehen.“

    LG

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