begünstigte AT – Feiertage im Inland

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  • #15052

    Hallo,

    Ist es richtig, dass sowohl inländische als auch ausländische Feiertage die Auslandstätigkeit nicht unterbrechen?

    zB Mitarbeiter kehrt Freitags nach Hause, erreicht bis Sonntag die 72 Stunden Frist, Montag ist Feiertag

    Zählt der Feiertag zu der 72 Stunden Frist hinzu oder beeinflusst er die Steuerfreiheit nicht?

    Danke!

    #21356

    leider nein!
    Inländ. Feiertage zählen bei AT nicht. Es gelten die FT im Einsatzland.

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