ch habe eine Montagefirma, die begünstige Auslandstätigkeiten durchführt.
Laut LSt-Richtlinien sind die Sonderzahlungen, die in diesen Zeitraum hineinfallen LSt-Frei (auch Auslandsbezüge). Jetzt hatte ich diesen Fall, dass der Urlaubszuschuss wirklich LSt-Frei war, die 2. Sonderzahlung die Weihnachtsremuneration ist jetzt pflichtig.
Meine Frage ist, kann ich jetzt den Freibetrag (EUR 620,00) auf diese Weihnachtsremuneration anwenden, oder ist die durch die erste, aber freie Sonderzahlung bereits verbraucht?
Recht herzlichen Dank für Ihre Antworten!