Begleitung Angehöriger zum Arzt

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  • #14884

    Hallo!

    Ich habe in den letzten Tagen von einer Angestellten und einer Arbeiterin die Frage gestellt bekommen ob sie für die Begleitung Ihrer Ehemänner zu Arztterminen (Behandlungen) Pflegeurlaub nehmen können.

    Wie behandelt Ihr das, als Pflegeurlaub, Zeitausgleich od. anders?

    Gibt es irgendwo eine Rechtsprechung die sagt das man diese Zeit als Pflegeurlaub nehmen darf. Habe hier nichts eindeutiges gefunden.

    Danke schon mal.

    lg

    #20933

    Hallo oest!

    Das ist auch nicht eindeutig geregelt.

    Zur Beurteilung will ich aber anmerken, dass bei Erwachsenen sicher ein strengerer Maßstab (als z.B. bei Kindern) angesetzt werden kann, ob es tatsächlich notwendig ist, dass die Gattin oder der Gatte den „Pflegebedürftigen“ zum Arzt und wieder zurück fahren muss.
    Im Normalfall (ohne jetzt allerdings den konkreten Fall zu kennen, denn darauf kommt es immer an) würde ich daher einen Freistellungsanspruch verneinen –> persönliche Meinung!

    LG

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