Liebes Forum!
Ich habe einen Mitarbeiter, der mir einen Behindertenpass (befristet) vorgelegt hat, aber nie einen Feststellungsantrag beim Bundessozialamt gestellt hat. Damit gibt es keinen Feststellenungsbescheid und fällt nicht in den Kreis der begünstigt Behinderten.
Auch hinsichtlich der DB/DZ/KOMMST wird er nicht als begünstigt Behinderter anerkannt..
Wie sieht das allerdings mit dem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz aus? Gilt dieser auch für ihn oder ist er wie ein normaler Dienstnehmer hinsichtlich Kündigungsbestimmungen zu führen?
Ich bin im Moment etwas ratlos und eine Antwort habe ich auf die Schnelle noch nicht gefunden.
Vielleicht kann mir jemand hier im Forum weiterhelfen.
Danke!