Befristetes Dienstverhältnis

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  • #13670

    Hallo liebes Forum

    wenn bei einem befristeten DV zB Ende DV 30.09.2006 ist und der DN ist im Krankenstand, muß ich aber nicht weiter Entgelt bezahlen, sondern Arbeitsrechtliche Ende ist auch Ende Entgeltanspruch oder, bitte um Antwort .
    lg Andrea

    #18212
    mm

    hallo!

    richtig, das arbeitsrechtliche ende ist auch das ende des entgeltanspruches, dank der befristung. (einschränkung bei dienstnehmerinnen die dem MSchG unterliegen).

    lg
    mm

    #18213

    Danke für die schnelle Antwort, lieber liebe mm

    #18214
    mm

    hi rawuzl 😀 !

    bitte, bitte, immer gerne….
    lg
    mm

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