Liebe Forenteilnehmer!
Ich bin mit einem etwas komplexeren Fall beschäftigt und benötige bitte Hilfe bzw. Tipps dazu:
Einer unserer Mitarbeiter ist schon seit letztem Jahr im März erkrankt. Zur Zeit erhält er von der GKK das Krankenentgelt.
Er hat auch einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension (BUP) gestellt. Ihm wurde rückwirkend ab 01.01.2016 eine „befristete Pension“zuerkannt bis einschließlich 30.09.2016.
Im Juni 2016 muss er nochmals ansuchen, hier wird dann geprüft ob die BUP tatsächlich zusteht oder die befristete Pension verlängert wird.
Der Mitarbeiter wird im März 2016 58 Jahre alt.
Wie sieht dies nun lohnverrechnungstechnisch aus. Darf dem Mitarbeiter bei Vollanspruch des Entgelts wieder ein Gehalt ausbezahlt werden wenn er eine befristete Pension erhält? Weiter ist im Kollektivvertrag vermerkt, dass Sonderzahlung durch entgeltfreie Zeiten nicht gekürzt werden und in voller Höhe zustehen. Im Februar ist nun das Bilanzgeld fällig. Wie verhält sich dies?
Sollte jemand schon mal so einen oder ähnlichen Fall gehabt haben bin ich um jeden Tipp sehr dankbar!
Vielen Dank!
LG Rene