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- Dieses Thema hat 10 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahre, 9 Monate von
Roland.
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3.6.2007 um 10:21 Uhr #14095
Hallo liebes Forum 🙂
Ich hätte eine Frage bezüglich Beendigung DV und die damit verbundenen aliquoten Sonderzahlungen:
Derzeit bin ich bei einer Personalleasing-Firma beschäftigt – wurde dort von einer GmbH geleast. Mein Bruttogehalt beträgt 2.015 Euro (kein Alleinverdiener und keine Pendlerpauschale).
Diese Firma wird mich jedoch mit 01.07. FIX übernehmen, also habe ich bei der Personalleasing-Firma gekündigt.Jetzt möchte ich wissen, mit wieviel ich am Ende Juni inkl. aliquoter Sonderzahlungen rechnen kann?
Weiters ist es so, dass die GmbH im Vorhinein bezahlt, das heisst, ich bekomme meinen Juli-Gehalt auch Ende Juni/Anfang Juli – da bekomme ich die aliquoten Sonderzahlungen auch mit ausbezahlt, oder sehe ich das falsch?!
Vielleicht könnte mir das jemand ausrechnen, der/die Ahnung davon hat 😉
MfG
Christoph3.6.2007 um 22:09 Uhr #19168Hallo Christoph!
Um das genau errechnen zu können, bräuchte man mehr Daten.
So viel aber dazu: Wenn du das ganze Jahr über bei der Leasingfirma beschäftigt warst und noch keine Sonderzahlung erhalten hast, bekommst du (weil die zurückgelegte Dienstzeit in diesem Kalenderjahr genau ein halbes Jahr beträgt) eine Sonderzahlung in der Höhe von exakt einem Monatsgehalt oder (-lohn). Die genaue Berechnung (der Brutto-Sonderzahlung) steht im Kollektivvertrag, könnte z.B. so sein, dass Überstunden mit einberechnet werden müssen.
Bei 2.015 Euro brutto ergeben sich ca. 1.609 Euro netto (wenn wie oben gesagt, bisher noch keine Sonderzahlungen geflossen sind).Weiters bekommst du in deiner neuen Firma die Sonderzahlung im Normalfall NICHT sofort ausbezahlt, die Berechnung und auch die Fälligkeit verrät dir auch hier der Kollektivvertrag.
Schöne Grüße
5.6.2007 um 11:38 Uhr #19169Hallo 🙂
Vielen Dank für die Antwort.
Also kann ich bezüglich Gehalt in etwa mit 2 x € 1.370 rechnen.Wie sieht es mit dem nicht verbrauchten Urlaubstagen aus? Es sind 10 Tage.
Weitere Angaben:
Angestellter
5-Tage Woche
Bisher keine Sonderzahlungen erhalten.
Abrechnung per 29.06.2007Vielleicht kann mir jemand die ungefähre Nettoauszahlung berechnen?
MfG 🙂
8.6.2007 um 11:22 Uhr #19170Kann mir keiner helfen?! 😥
8.6.2007 um 22:46 Uhr #19171Hallo Christoph!
Ich habe dir das jetzt durchgerechnet:
Unter der Voraussetzung, dass du bis 30.06. beschäftigt wirst und das Bruttogehalt 2.015 Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamtnetto (laufender Bezug plus aliquote Sonderzahlung plus Urlaubsersatzleistung) von ca. € 3.549,–. Die Berechnung erfolgte ohne Berücksichtigung von Freibeträgen und ohne Alleinverdienerabsetzbetrag.Schöne Grüße
19.6.2007 um 6:55 Uhr #19172Roland wrote:Hallo Christoph!Ich habe dir das jetzt durchgerechnet:
Unter der Voraussetzung, dass du bis 30.06. beschäftigt wirst und das Bruttogehalt 2.015 Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamtnetto (laufender Bezug plus aliquote Sonderzahlung plus Urlaubsersatzleistung) von ca. € 3.549,–. Die Berechnung erfolgte ohne Berücksichtigung von Freibeträgen und ohne Alleinverdienerabsetzbetrag.Schöne Grüße
Hallo 🙂
Vielen Dank erstmal.
Habe soeben erfahren, dass ich bereits am 29.06. ausscheide (die wollen sich wohl einen Tag sparen) und nur noch 9 Urlaubstage habe, die ich ausbezahlt bekomme.
Kann mir das noch mal jemand durchrechnen? Das wäre echt super 😉
Liebe Grüße
19.6.2007 um 22:31 Uhr #19173Hallo Christoph!
Die Berechnung ergibt nunmehr ein Netto von ca. € 3.470,–.
Beste Grüße
20.6.2007 um 10:56 Uhr #19174Vielen Dank 🙂
20.6.2007 um 23:11 Uhr #19175Bitte sehr – gern geschehen.
LG
24.7.2007 um 7:43 Uhr #19176Hallo 🙂
Da ich jetzt die Abrechnung bekommen habe, möchte ich kontrollieren, ob diese auch so stimmt.
Austrittsdatum: 29.06.2007 (Bruttogehalt 2.015).
ABGERECHNET:
Gehalt: € 1.947,83
UZ: € 1.001,90
WR: € 1.001,90Ersatzleistung lfd. € 896,68
Ersatzleistung SZ € 149,45Darauß ergibt sich ein Bruttobezug € 4.997,76 (Netto € 3.460,39)
Aus der Abrechnung entnehme ich, dass 12 (!!) nicht konsumierte Urlaubstage abgerechnet wurden.
DANKE 🙂
26.7.2007 um 14:25 Uhr #19177Servus Christoph!
Es wurden exakt 9,79 Urlaubstage abgerechnet, nicht 12.
Die 12 Tage könnten die Verlängerung der Pflichtversicherung sein, wobei das meiner Meinung nach 11 ausmachen müsste – ist aber für den Bezug egal.
Schöne Grüße
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