hallo!
Ich habe folgende Anfrage erhalten:
DN, All-In-Vereinbarung – hat noch Urlaubstage offen und hat aufgrund des Besuches einer Messe/Kongress an einem Sonntag einen zusätzlichen Zeitausgleichstag erhalten. Nun wird das Dienstverhältnis beendet. Die Auszahlung der UEL ist mir klar, aber der Klient fragt, ob es günstiger sei den Zeitausgleichstag als Urlaubstag auszuzahlen oder als Zeitausgleich.
So meine Überlegungen:
1) Kann man Zeitausgleichstage überhaupt in Urlaubstage umwandeln? Das sind ja eigentlich 2 verschiedene Ansprüche, oder?
2) Falls möglich, wie würde ich das ausrechnen? (Info: KV Handel, Keine bestimmte Anzahl an Überstunden vereinbart). Grundsätzlich würde ich in diesem FAll Überstunden auszahlen und vergleiche dann mit Urlaubstag – aber wie ist es, wenn es eh schon ein All-In-Vertrag ist? Da darf ich dann natürlich nicht den KV-ÜSt-teiler nehmen, sondern da hätt ich den All-In-Teiler (203 lt. Ortner) genommen und dann x 7,7 (für einen Tag) oder sollte ich hier Zuschläge auch noch dazurechnen?
Also mMn ist es am günstigsten für den DG, wenn die DN den Zeitausgleichstag jetzt noch konsumiert. Damit ist man auf der sicheren Seite, oder?
Ich hoffe, ihr kennt euch aus.
LG
Julia