Baugewerbe – Urlaub – Zulagen

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    Hallo!
    Ich habe einen Betrieb im Baugewerbe, ein „Direktabrechner“, also die Dienstnehmer bekommen das Urlaubsentgelt direkt von der BUAK ausbezahlt. Das heißt für mich, das ich die Zeit des Urlaubes in der Abrechnung nicht berücksichtige.
    Ich frage mich, ob ich die Erschwerniszulagen, die ich sonst den Arbeitern auszahle, weiterzahlen muss (Ausfallsprinzip)? Oder ist das Urlaubsentgelt der BUAK die einzige Zahlung, die der Arbeiter während des Urlaubs bekommt?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    lg Gabi

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