Hallo an alle!!
Es geht um die SV bei Bauarbeitern:
Wenn Bauarbeiter eine Schlechtwetterentschädigung bekommen, hat der DG 7,5 % A13 abzuführen (Basis sind 66,67 % der Schlechtwetterentschädigung) sowie 0,7 % für den DN als auch für den DG als Schlechtwetterentschädigungsbeitrag (der steht auf der BN im Bereich der Umlagen).
So weit, so gut.
Was passiert bei geringfügig beschäftigten Bauarbeitern?
Bisher war ich überzeugt davon, dass geringfügig beschäftigte Bauarbeiter ganz normal als geringf. Arbeiter abzurechnen sind (ohne A13 und ohne 2 x 0,7 % SW Beitrag).
Heute hat mir wer das Gegenteil erzählt. Jetzt bin ich unsicher geworden und hab zu suchen begonnen.
Im Beitragsgruppenschema von der KK find ich keine Infos dazu.
Spezial-Literatur für Bauarbeiter hab ich nicht bei mir, und die Bauarbeiter an sich werden in meinen Nachschlagewerken sehr stiefmütterlich behandelt.
Hat jemand von euch mit Bauarbeitern zu tun und kann mir sagen, ob ich richtig liege oder ob bei geringf. Bauarbeitern auch dieser SW-Zuschlag zu entrichten?
Danke,
Johann