Basis für die Berechnung des Überstundenzuschlages

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  • #13319
    Bri

      Sehr geehrtes Ortner Team!
      Für die Berechnung des ÜZ (50 %) ist lt. AZG § 10, Abs. 3, auf den Normallohn abzustellen d.h. incl. aller Zulagen, Schichtzulagen, SEG-Zulagen usw.

      Wie schaut das bei 100%igen Überstunden aus? Das AZG kennt nur einen ÜZ in der Höhe von 50 % – nur der KV kann eine Besserstellung regeln. Ist bei 100%igen Überstunden auch der ÜZ zu erhöhen?

      Beispiel:

      KV-Kunststoffverararbeiter
      Std-Lohn € 10,–
      Überstunde in der Zeit von: 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr
      Schichtzulage: € 2,–/Stunde

      Lösung 1:
      Schichtzulage: € 2,–
      ÜGL: € 10,–
      ÜZ: € 10,–

      gesamt: € 22,–

      Lösung 2:
      Schichtzulage: € 2,–
      ÜGL: € 10,–
      ÜZ: € 12,–

      gesamt: € 24,–

      Ich finde die Lösung zwei ist eine Doppelberechnung. Ich würde aber gerne Ihre Meinung dazu hören. Danke.

      mfg
      Bri

      #17363

      Hallo Bri!

      Du hast Recht – nur beim 50%igen ÜZ ist eine Vergleichsrechnung zwischen kollektivvertraglicher und Berechnung nach §10/(3) AZG zu machen und die günstigere Varinate für den DN heranzuziehen.

      Da das AZG nur eine 50%igen Zuschlag kennt, ist die kv-liche Berechnung des ÜZ bei einem 100%igen Zuschlag sicher die günstigere Variante, daher ist die Lösung 1 richtig.

      Liebe Grüße

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