Barauslagen, Impfungskosten, Reisepasserstellung..

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  • #15603

    Hallo liebe LohnverrechnerInnen!

    Kann mir jemand sagen, wie ich vom Dienstgeber bezahlte Impfungen (für Auslandsienstreisen) sowie die Erstellung eines Reisepasses behandeln muss !?

    Ein Dienstnehmer hat sich alle Imfpungen (Hepatitis, Typhus, usw…) die man für diese Reise benötigt vom Dienstgeber bezahlen lassen, ebenso die Erstellung eines neuen Reisepasses der wiederum per Express erstellt wurde (höhere Kosten als normalerweise).

    In § 26 oder § 3 EStG sind solche Aufwendungen nicht aufgezählt!

    Können diese Aufwendungen trotzdem als steuerfreier bzw. nicht steuerbare Aufwandsentschädigung ausbezahlt werden!?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    B.

    #22599

    Hallo Bina!

    Also den Reisepass sehe ich eher als Vorteil aus dem Dienstverhältnis, da hat man (glaube ich) keine Chance.

    Aber die Impfung könnte man unter § 49 Abs. 3 Z. 11 ASVG einordnen, wenn man der Gruppe von Dienstnehmern, die solche ADR bestreiten, die Impfkosten bezahlt.
    LSt: Ließe sich doch hoffentlich steuerfrei auf Grund § 3 Abs. 1 Z. 16 EStG einordnen.
    Also so ähnlich wie die „Grippeschutzimpfung“.

    LG

    #22600

    Hallo Roland!

    Danke für deine HInweise!

    glg

    #22601

    Hallo Bina!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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