Hallo Reini!
In der Tat, diese jährliche Umsatzprämie ist verzwickt. Die einmalige Auszahlung bringt steuerrechtllich einen sonstigen Bezug.
Bei der SV:
Da der Anspruch für jedes einzelne Monat genau definiert werden kann, sehe ich eine Aufrollung sv-rechtlich (Anspruchsprinzip) unumgänglich.
Das kann als Folgeproblem noch eine eventuelle Schnittberechnung für Urlaub- Feiertag- und Krankenstand mit sich bringen.
Am besten wäre es, wenn die Auszahlung der Jahresprämie noch an weitere Bedingungen geknüpft ist. Dann kann sich eine SV-Sonderzahlung ausgehen.
Und die wäre dann auch bei geringfügig Beschäftigten auch nicht SV-schädlich, da sie die SV-Behandlung des laufenden Bezuges teilt. (Mißbrauch ausgenommen)
Diese geteilte Abrechnung der jährlich ausbezahlten Umsatzprämie: Lst sonstiger Bezug und SV auf die Anspruchsmonate aufrollen, ist zwar rechtlich korrekt, ist mir in der Praxis aber noch nicht vorgekommen. Vielleich hat ein anderer Forum-Leser eine Lösung.
Mein Softwarehaus kann keine einfache Lösung bieten. Man müsste mit 3 oder 3 Lohnarten arbeiten. 🙁