Bags Sonn- und Feiertagszulagen

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  • #13836
    tp

    S.g. Damen und Herren,

    bin wieder mal etwas ratlos. ❓ und 😕
    nach meiner heutigen Sitzung mit der Finanzierungszuständigen für unsere einrictung (sozialpäd. Wohngemeinschaft für Jugendliche) ist mir wieder einiges nicht klar.
    Im BAGS §31 Z2 ist ja die Sonn- und Feiertagszulage geregelt. Die zuständige Finanzabteilung argumentiert nun dass dabei bezug auf §9 Abs 5 ARG genommen, welches nicht für Lehr- und Erziehungskräfte gilt, was wir ihrer meinung nach sind. –> keine Sonn- und Feiertagszulage. Aber der Sinn des §31 Z2 ist doch ein anderer !?!
    Naja weiß jemand entsprechende Urteile vor dem Arbeitsgericht oder muss erst ein Mitarbeiter den Verein klagen um ganz basale Rechte einzufordern.

    mfg
    Tp

    #18625
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo tp!

    Schau in die Dienstverträge, ob dort irgend etwas vereinbart wurde.
    Wenn nicht, könntest Du bei der Krankenkasse nachfragen, ob die GKK einen Anspruch sieht.

    Da bei einer GPLA vom Anspruchsprinzip ausgegangen wird, müsste Dir die GKK auch hierzu Antwort geben.
    Am besten schriftlich! Denn sollten die DN jetzt nichts erhalten und der Prüfer meint später JA, hätte der Dienstgeber noch zusätzlich die DN-Anteile zur SV zu tragen.

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