AV-Senkung

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    Beiträge
  • #14758
    Nick100
    Teilnehmer

      Hallo,

      ich rechne für unseren Verein die Gehälter und habe eine Frage zu der seit Juli geltenden Beitragssenkung für niedrige Einkommen.
      Unsere Sonderzahlungen werden wie bei den Beamten vier mal im Jahr ausbezahlt, d.h. je ein halber Gehalt. Dadurch fallen sämtliche Dienstnehmer bei der Sonderzahlung unter die € 1.350,-.
      Im Text der GKK heißt es, dass der Beitragszeitraum zu betrachten ist. Demnach erspart sich der Dienstnehmer bis zu 3 % AV, wenn die Sonderzahlung in mehreren Teilen ausbezahlt wird.
      Stimmt das, oder habe ich einen Denkfehler?

      Gruß
      Maria

      #20650
      biggi
      Teilnehmer

        Das stimmt.

        Dazu gibt es in diesem Forum unter „außerbetriebliche Abrechnung“ schon einige Beiträge.

        Biggi

        #20651
        Nick100
        Teilnehmer

          Hallo Biggi,

          danke für Deine Antwort.

          Gruß
          Maria

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