AUVA Zuschuss- Krank mit 1 Tag Unterbrechung

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  • #15887

    Hallo,

    hätte folgende Frage: Ein DN (Arbeiter) hat nach 14-tägigem Krankenstand einen Tag gearbeitet und ist dann wieder für eine Woche krank gewesen. Für den 1. Krankenstand habe ich bereits einen Antrag gestellt. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob der 2. Krankenstand (steht im Zusammenhang mit dem 1. KR-Stand) als Neuer gewertet wird (kein Zuschuss, da weniger als 11 Tage) oder ob ich meinen Antrag korrigieren kann. Würde mich über Hilfe sehr freuen.

    LG
    Brigitte

    #23253

    Hallo Brigitte!

    Schwierig – aber wenn es dieselbe Ursache hat wie der 1. Krankenstand, sehe ich den Krankenstand als ein- und denselben an.
    Somit mE keine neuerliche 10-Tage-Wartezeit.
    Bitte aber mit der AUVA absprechen.

    LG

    #23252

    Danke Roland!

    LG
    Brigitte

    #23254

    Hallo Brigitte!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    #23256

    Hallo Roland,

    wollte noch die Auskunft der AUVA für die Allgemeinheit mitteilen:

    „wenn beide Arbeitsverhinderungen wegen Krankheit waren, gibt es bei einer Unterbrechnung eine Toleranzgrenze von 3 Kalendertagen“

    LG
    Brigitte

    #23255

    Hallo Brigitte!

    Sehr lieb von dir, dass du uns die Antwort der AUVA mitgeteilt hast – ist höchst aufschlussreich – Danke!

    LG

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