Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Auszahlung von Gutstunden bei Teilzeit (IT-KV) stellen sich mir folgende Fragen:
1. Gilt die Regelung, dass für die Auszahlung von Gutstunden bei Teilzeitarbeit mit Gleitzeitvereinbarung kein Zuschlag in Höhe von 65% gewährt wird, noch?
2. Ist aufgrund des Stundenteilers von 1/143 bei Vollzeit die Sonderzahlung auf die Gutstunden
im Betrag includiert und das bei Teilzeit analog?
3. Kommt der aktuelle Stundensatz zur Abrechnung der Gutstunden in Ansatz oder der zur Zeit der Entstehung der Gutstunden?
4. Wird die Bezahlung der Gutstunden sv-und lohnsteuerrechtlich wie das normale Gehalt behandelt?
Vorab vielen Dank für die kurzfristige Beantwortung dieser Fragen.