Auszahlung Gutstunden bei Teilzeit

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  • #14534

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zur Auszahlung von Gutstunden bei Teilzeit (IT-KV) stellen sich mir folgende Fragen:

    1. Gilt die Regelung, dass für die Auszahlung von Gutstunden bei Teilzeitarbeit mit Gleitzeitvereinbarung kein Zuschlag in Höhe von 65% gewährt wird, noch?

    2. Ist aufgrund des Stundenteilers von 1/143 bei Vollzeit die Sonderzahlung auf die Gutstunden
    im Betrag includiert und das bei Teilzeit analog?

    3. Kommt der aktuelle Stundensatz zur Abrechnung der Gutstunden in Ansatz oder der zur Zeit der Entstehung der Gutstunden?

    4. Wird die Bezahlung der Gutstunden sv-und lohnsteuerrechtlich wie das normale Gehalt behandelt?

    Vorab vielen Dank für die kurzfristige Beantwortung dieser Fragen.

    #20167

    Also bei Frage 4 glaube ich macht es keinen unterschied.. Sv lfd.: ist ja eh immer mal 18.07% zu berechnen für Angestellte .. Bei Arbeiter mal 18,2%
    Bei der Lst… glaube ich musste nur wegen Überstundenzuschläge Üz– mit wegrechen..

    Mache aber nur einen Kurs also zu 100% weiß ich es net… Aber habe eben nochmal im Buch geschaut .. und so stehts drinnen..

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