Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zur Auszahlung von Firmenpensionen.
Wir haben eine BV über Firmenpensionen, die Mitarbeiter nach deren Pensionsantritt erhalten, wenn sie vor 1980 ins Unternehmen eingetreten sind.
In der BV steht, dass der Mitarbeiter bei Austritt einen Antrag auf Auszahlung stellen muss.
Nun sind wir draufgekommen, dass es einige Mitarbeiter gibt, die schon lange nicht mehr im Unternehmen sind, jedoch den Antrag auf Auszahlung nicht gestellt haben.
Ich nehme an, dass sie nicht wussten, dass sie einen Anspruch hätten.
Nun meine Frage – gilt hier die 3-jährige Verjährungsfrist, so dass ich die Rückstellungen für diese Pensionen auflösen kann, oder muss ich
die ausgetretenen Mitarbeiter darauf hinweisen, dass sie einen Anspruch hätten. Gilt hier eine Aufklärungspflicht seitens des Unternehmens?
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.
Danke im Voraus
Sabine