Hallo Forumsteilnehmer!
Ein Dienstnehmer, der normal in der durchlaufenden Schicht beschäftigt
ist, macht eine Urlaubsvertretung für einen DN, der in der NAZ (7.00-16.00 Uhr) arbeitet. Damit er aufgrund der Vertretung keinen Entgeltverlust
hat (nämlich für die Nachtschichtzulage – lohnsteuerfrei) wird ihm diese Differenz ausbezahlt.
Würdet ihr diesen Betrag als einmalige Prämie (sv-pflichtig, Lst-6 % bis
Jahressechstel) auszahlen? (Jahressechstel ist noch nicht ausgeschöpft) Diese Urlaubs- und Krankenstandsvertretung kommt ungefähr 3 bis 4 Mal im Jahr vor.
Als lohnsteuerfreie Zulage kann ich es nicht auszahlen, da er sie ja nicht geleistet hat.
Bitte um eure Mithilfe
bri