Austritt – Vertretung Raumpflegerin

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  • #15004

    Hallo!

    Hab eine Frage zu folgenden Fall:

    Unsere Raumpflegerin ist krank geworden statt Ihr kam Ihre Vertretung ab 22.10.2008 (2 Std./Tag), also geringfügig, die sonst eine fallweise Beschäftigte ist. Angemeldet war diese mit 12maliger Abrechnung ohne UZ u. WR.

    Ausbezahlt hab ich die tatsächlich geleisteten Stunden immer im Folgemonat.

    Am 23.02. kam die Raumpflegerin wieder arbeiten, somit habe ich die Aushilfe per Freitag, den 20.02. abgemeldet.

    Wie schaut es da jetzt mit Urlaubsersatzleistung aus? Insgesamt hat die Aushilfe 122 Tage gearbeitet (25/365*122=8,356) und es stünden Ihr daher 8 Tage Urlaub zu. Muß ich Ihr jetzt Urlaubsersatzleistung zahlen od. hat wer einen anderen Vorschlag.

    Wie errechnet sich die Urlaubsersatzleistung wenn sie pro Stunde 8,20 € bekommen hat (2 Std./Tag; 5 Tage die Woche)

    Danke schon mal für etwaige Antworten.

    lg oest

    #21256

    Hallo oest!

    Vorab: UZ und WR würden dieser DN absolut zustehen.

    Auch die Ersatzleistung ist zu bezahlen.

    Berechnung der ErUE: Monatliches Entgelt (8,20 x 10 x 4,33) 355,06 : 22 x 8 = 129,11 für die ErUe laufender Teil.
    Natürlich käme (auch) hier der Sonderzahlungsteil noch dazu.

    LG

    #21258

    Hallo!

    Danke für die Antwort.

    Hab jetzt UZ/WR und Uel ausgezahlt.

    lg oest

    #21257

    Hallo oest!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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