Austritt aus Anlass der Mutterschaft

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  • #14630

    Hallo!

    Kann mir jemand sagen was ich bei der Abrechnung bezüglich Austritt aus Anlass der Mutterschaft alles beachten muss!
    Glaube mal gehört zu haben, dass die Abfertigung zu 50 % zusteht und auch eine UEL für die Schutzfrist berechnet werden muss!

    Bitte Danke
    LG

    #20371
    Martin
    Teilnehmer

      Liebe Waltraud!

      Der Anspruch auf Urlaub entsteth auch während des Beschäftigungsverbots in der Schutzfrist.

      Anspruch auf Abfertigung:

      Nach 5 Jahren entsteht halber Abfertiugungsanspruch. (siehe Buch Personalverrechnung in der Praxis, Kapitel 33)
      Der Austritt der DN-in muß innerhalb der Schutzfrist, bzw. wenn Karenz in Anspruch genommen wird, spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz sein.

      #20372

      Hallo Martin!

      VEILEN VIELEN DANK!

      LG

      #20373
      Martin
      Teilnehmer

        Gerne!

        lg
        Martin

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