Austellung der Endabrechnung

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  • #16173

    Die Lohnverrechnung wird extern immer zum Monatsende gemacht, die Auszahlung der Löhne erfolgt lt. KV am 15. des Foglemonats. Nun meine Frage: Wenn ein Dienstnehmer ausscheidet, muss ich ihn dann sofort dem Steuerberater zur Abrechnung übergeben oder ist es ausreichend ihn mit den anderen am Ende des Monats abzurechnen und mit 15. des Folgemonats (lt. KV) den Restlohn auszuzahlen?

    Danke Sabine

    #23909

    Hallo Sabine!

    Hast du da einen genauen KV-Text?
    Bin mir aber trotz dieser Unkenntnis ziemlich sicher, dass bei ausgeschiedenen MA keine „Sonderbehandlung“ gemacht werden muss.

    LG

    #23906

    Hallo folgender Text:

    Verr.periode ist das Kalendermonat. Der Zahlungstermin ist zwischen AG u Betriebsrat – wenn ein solcher nicht vorhanden – mit dem AN zu vereinbaren, wobei spät. am 15. des Folgemonats die Auszahlung bzw. Überweisung vorgenommen werden muss. Im DV ist auch der 15. wie lt. KV vereinbart.

    LG u. danke

    Sabine

    #23907

    Was ist mit der zwingenden Bestimmung des § 1154 Abs 3 ABGB?
    Die müsste ja im Falle des beendeten Dienstverhältnisses der KV-Bestimmung vorgehen !

    #23908

    Hallo Willi!

    Danke für deine Korrektur – mE vollkommen richtig.
    Muss gestehen, dass mir dieser § bisher nicht bekannt war.

    LG

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