Außendienstmitarbeiter mit Home Office

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  • #16662
    frageneu
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilnehmer,
    habe folgende Frage zu Außendienstmitarbeiter bzw. Home-Office – mache nur die Abrechnung (Dienstvertrag wurde mir bereits fertig übermittelt – hatte leider keinen Einfluss darauf).

    Kollektivvertrag: Speditionsangestellte für Österreich

    Dienstnehmer: Wohnsitz in Graz

    Dienstort laut Dienstvertrag (wörtlich)
    Als Dienstort gilt der Standort der Firma in Wien, wobei ein großer Teil der Vertriebstätigkeit im Außendienst verrichtet wird und ein, je nach aktuellen Anforderungen zu definierender Teil der Vor-/Nachbereitungszeit auch im „Home Office“ verrichtet werden kann.

    Laut Telefonat mit Firmenleitung kommt Dienstnehmer 1-2 x pro Woche nach Wien, hat dort auch einen Schreibtisch und EDV Anschluss!

    Folgende Fragen:

    Gebietskrankenkasse – Wiener od. Steiermark

    Kommunalsteuer – Gemeinde Wien od. Wohnsitz des Dienstnehmers in Steiermark

    wenn Gemeinde Wien – U-Bahn Abgabe

    Dienstreisen in die Firma Diäten – meiner Meinung nach nein, da er ja auch eine Arbeitsstätte hat.

    Dienstreisen zu Kunden berechnet von Wohnsitz (ist dies richtig!)

    Im Voraus danke für euere Hilfe

    #24756
    Martin
    Teilnehmer

    Wo ist der „Hauptarbeitsplatz“?
    M.E. ist das der Wohnort. = STGKK. (Sachverhalt mit GKK abklären)

    KommSt: Wien, da in Graz keine KommSt-Betriebsstätte (keine Verfügungsgewalt des Dienstgebers über die Wohnung des Dienstnehmers. Keine Vermietung an DG.)

    Nur wenn Arbeitsplatz Wien, dann WGKK, nur dann auch U-Bahnabgabe

    Dienstreisen + Diäten: Richtet sich nach Dienstort.
    M.E. keine Dienstreisen zu Betriebsstätte in Wien. Achtung: das sind KM Wohnung-Arbeitsstätte. = Pendlerpauschale.

    Dienstreisen zu Kunden, können wenn vom Wohnort angetreten, ab dort verrechnet werden.

    #24757
    frageneu
    Teilnehmer

    Hallo Martin,
    danke für die rasche Antwort!

    Habe mit Wiener Gebietskrankenkasse gesprochen, die meinten auch das hier die STGKK zuständig ist,
    da die Arztbesuche und dergleichen vom Wohnort erfolgen.

    Bei Dienstreisen hätte ich es auch so gesehen! Pendlerpauschale wird nicht tragend da Dienstauto!

    Schönen Arbeitstag

    #24758
    frageneu
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,
    folgender Sachverhalt zu obiger Frage, der Außendienstmitarbeiter nächtigt nun wenn er in Wien arbeitet im Hotel,
    meiner Meinung ist hier ein Sachbezug zu rechnen.
    Die Firma möchte dies jedoch nicht, wie kann ich den Dienstvertrag umändern, sodass kein Sachbezug anfällt!
    -(wenn möglich sollten jedoch widerum keine Diäten anfallen!)

    Liebe Grüße

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