Außendienstmitarbeiter

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  • #16683
    frageneu
    Teilnehmer

      Liebe Forumsteilnehmer,

      habe noch eine Zusatzfrage zu Außendienstmitarbeiter bzw. Home-Office

      Dienstnehmer hat laut Dienstvertrag den Dienstort wie folgt geregelt:
      Als Dienstort gilt der Standort der Firma in Wien, wobei ein großer Teil der Vertriebstätigkeit im Außendienst verrichtet wird und ein, je nach aktuellen Anforderungen zu definierender Teil der Vor-/Nachbereitungszeit auch im „Home-Office“ verrichtet werden kann.

      Man möchte diesen Dienstnehmer der seinen Wohnsitz in Graz hat – die Nächtigungen in Wien bezahlen !
      Kann ich durch Änderung des Dienstortes im Dienstvertrages (würde Wohnort des Dienstnehmers nehmen) die Nächtigungskosten für den Dienstnehmer übernehmen und muss ich dann Diäten bezahlen!!

      Danke für eure Mithilfe

      #24786
      Martin
      Teilnehmer

        Das sieht wie ein zweiter Dienstort aus.
        Diaeten waeren dann pflichtig.

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