Liebe Forumsteilnehmer,
habe noch eine Zusatzfrage zu Außendienstmitarbeiter bzw. Home-Office
Dienstnehmer hat laut Dienstvertrag den Dienstort wie folgt geregelt:
Als Dienstort gilt der Standort der Firma in Wien, wobei ein großer Teil der Vertriebstätigkeit im Außendienst verrichtet wird und ein, je nach aktuellen Anforderungen zu definierender Teil der Vor-/Nachbereitungszeit auch im „Home-Office“ verrichtet werden kann.
Man möchte diesen Dienstnehmer der seinen Wohnsitz in Graz hat – die Nächtigungen in Wien bezahlen !
Kann ich durch Änderung des Dienstortes im Dienstvertrages (würde Wohnort des Dienstnehmers nehmen) die Nächtigungskosten für den Dienstnehmer übernehmen und muss ich dann Diäten bezahlen!!
Danke für eure Mithilfe