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- Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre, 1 Monat von Martin.
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17.11.2006 um 11:26 Uhr #13802
Hallo!
Ich hab da wieder mal ne Frage und zwar gibt es einen DG der seine DN nach Deutschland gesendet hat, mittlerweile werden diese DN nach deutschem Recht abgerechnet. Jetzt tauchte die Frage auf bezüglich den Auslösesätzen von Deutschland? Bzw. die Frage was günstiger wäre wenn der österreichische DN seinen Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen würde oder in Österreich bleiben würde?
Kann mir jemand weiterhelfen bzw. hat jemand schon mal mit so etwas zu tun gehabt?
Danke im Voraus
Lg vsdg17.11.2006 um 11:28 Uhr #18571Bzgl. der Frage gibt es noch eine kleine Zusatzinfo, diese DN sind alles Leiharbeiter sprich der DG ist eine Leiharbeitsfirma.
18.11.2006 um 13:38 Uhr #18572Liebe/r vdsg!
Ich habe mit der Beurteilung von Arbeitskräfteüberlassung laufend zu tun.
Das Problem ist, dass ich aus der Fallschilderung nicht ganz herauslese – aber vermute – dass der Arbeitskräfteüberlasser ein österreichisches Unternehmen ist und seine Arbeitnehmer nach Deutschland überlässt.
„Deutsches Recht“ – bezieht sich das auf das Steuerrecht (was ich vermute) oder bezieht sich das auf Arbeits- und SV-Recht (wäre möglich, wenn die Arbeitnehmer in Deutschland aufgenommen werden und in Deutschland verwendet werden).
Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes nach Deutschland könnte ev. dazu führen, dass auch die SV nach Deutschland wechselt.
Das Wort „günstiger“ kann man aus Arbeitnehmersicht und aus Arbeitgebersicht betrachten. Im vorliegenden Fall kann ich nun leider nicht sagen, aus welcher Perspektive Sie diese Frage beleuchtet haben wollen.
Ich vermute folgende Kostellation:
Überlasser ==> Sitz in Österreich,
Arbeitnehmer ==> Wohnsitz in Österreich,
Beschäftiger ==> in Deutschland
deutsches Recht ==> Anwendung des deutschen Steuerrechts aufgrund der DBA-Bestimmungen (183-Tage-Regelung).
günstiger ==> aus Sicht des Arbeitgebers
Arbeitsrecht ==> Österreich
SV-Recht ==> Österreich.
KV ==> Arbeiter in der Arbeitskräfteüberlassung
Um einen Vergleich anzustellen, was günstiger kommt, muss man einen Vergleich zwischen den „deutschen Bestimmungen“ und „österreichischen Bestimmungen“ vornehmen. Da gibt es im Raum Passau einige Steuerberater, die mittlerweile darauf spezialisiert sind bzw. kann man Ihnen ev. beim Finanzamt in Passau diesbezüglich weiterhelfen.
Aus Sicht der kollektivvertraglichen Anspruchslohnarten ist es so, dass ein Wechsel des Hauptwohnsitzes zum Beschäftigungsort dazu führen kann, dass die „großen Taggelder“ (KV AKÜ Arbeiter) zu „klein“ und „mittel“ bei Baustelleneinsätzen werden oder überhaupt wegfallen (nämlich bei Werkseinsätzen).
Wechselt dann noch die SV, dann entfallen auch DB und DZ, aber wie gesagt: man müsste die deutschen Abgaben (incl. SV) eruieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Info ein wenig helfen konnte.
W. Kurzböck
18.11.2006 um 18:56 Uhr #18573MartinTeilnehmerServus!
Hier ein Link zu einem deutschen Forum. Schau´ ob Du unter „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eine Antwort auf Deine Frage erhältst. (Einloggen erforderlich!)
http://www.recht.de/phpbb/Für eine Brutto-Nettoberechnung samt Lohnnebenkosten, ohne auf spezielle Lohnbestandteile einzugehen empfiehlt sich:
http://www.steuern-online.de/rechner/nettolohn/index.htmlEine genaue Beurteilung durch einen deutschen Steuerberater können die Links nicht ersetzen, aber vielleicht gewinnst Du einen Einblick in die PV unserer Nachbarn.
Schönes Wochenende an alle AZG- und ARG-Brecher! 😉
22.11.2006 um 8:51 Uhr #18574Sehr geehrter Herr Kurzböck, lieber Martin!
Danke für die Hilfe die ich von Ihnen erhalten habe.
Bezüglich der Antwort von Herrn Kurzböck, kann ich nun die zusätzlichen Informationen bekannt geben bzw. die genaue Konstellation:
AN –> Hauptwohnsitz Österreich, beschäftigt in Deutschland
DG –> Sitz ist in Österreich
Beschäftiger –> Deutschland
deutsches Recht –> deutsche Steuerrecht (SV und LSt. mäßig mittlerweile auch schon, soweit ich weiß)
KV –> Arbeiter in der ArbeitskräfteüberlassungHeute erhielt ich eigentlich die genaue Frage, die beantwortet werden soll. Und zwar wie das ist mit den Reisekosten bzw. Tagessätzen die der AN erhält, welche in Österreich ja frei sind. Sind diese in Deutschland, also nach deutschem Recht, auch frei?
Danke schon mal im Voraus
lg eure vsdg26.11.2006 um 10:19 Uhr #18575MartinTeilnehmerHallo vsdg!
Zu den Reisekosten:
Bei einem umgekehrten Fall, teilte mir das Finanzamt in Ö mit:
Die Diäten und deren Höhe/Berechnung ist mit den Sätzten des Staates vorzunehmen, welchem die Besteuerung obliegt. -
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