Auslandstätigkeit

Startseite Foren Personen mit besonderer Behandlung Auslandstätigkeit

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #14296

    Unser Unternehmen in A beschäftigt ab Dezember geringfügig für 10h/Monat einen deutschen Dienstnehmer der von seinem Wohnsitz aus für uns tätig ist.
    Nun meine Frage: Ist der Dienstnehmer normal bei der GKK als geringfügig anzumelden und die Unfallversicherung auch in A abzuführen?
    Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

    Danke,

    lg Angelika

    #19602

    Ja, das ist dann ein echter Grenzgänger, für den der Beschäftigerstaat (also Österreich) zuständig ist.

    #19603

    Aber der ist doch dann in der Heimat auch noch versichert? warum dann die GKK, die ja für geringfügige nochmals 50eur im Monat oder so kostet.

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.