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  • #13159

    Dienstreise ins Ausland Gesamtreisezeit 3 Tage und 2 Stunden davon 3 Tage im Ausland.
    1.Werden die 2 Stunden Restzeit Inland abgerechnet?
    2.Der Dienstgeber übernimmt die volle Verpflegung, d. h. den Dienstnehmer stehen nur 1/3 der Auslandsdiäten steuerfrei zu, was ist mit den 2 Stunden, werden die auch gekürzt.
    Vielen Dank für die Antwort

    #16988

    Für die 2 Inlandsstunden stehen höchstmöglich 2/12 von € 26,40 abgabenfrei zu.
    Nur wenn die Verpflegung ein „Geschäftsessen“ sein sollte (siehe LStR 729, sie kommmen über die HP des BMF dazu) kommt es zu der von Ihnen angeführten Kürzung. Sollte es sich aber um eine „normale“ volle Verpflegung handeln, steht für solche Tage kein abgabenfreies Tagesgeld zu.

    #16989

    die 2 Stunden zählen zum Inland. Es gelten daher die Taggeldregelungen ffürs Inland und da steht bei voller Verfplegung kein TG zu.
    LG
    Stefanie

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