Liebe PV-Kollegen/innen!
Ich habe den IT KV welcher auf die RGV verweist und keine lohngestaltende Vorschrift enthält.
Überall findet man in den Fachbüchern nichts mehr zu der Drittelreglung.
In den RGV sind diese jedoch nach wie vor vorhanden.
Bei uns ist die Frage nun aufgedaucht, nach welcher Methode die Auslandsreisen nun abzurechnen sind?
Soweit ich das verstanden habe besteht kein Wahlrecht und die Zwölftelregelung ist anzuwenden.
Meine Systembetreuer rechnen jedoch nach der Drittelreglung und sind auch der Meinung das dies korrekt ist.
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Danke!
LG, Nishar