Auslandsentsendung – Feiertag

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  • #14588

    Folgende Frage: Österr. Arbeitskräfteüberlassung überlässt einen Dienstnehmer an ein österreichisches Unternehmen, welches aber in Schweden tätig wird. Muss der Arbeitskräfteüberlasser nun dem Dienstnehmer für diese Dauer die österr. Feiertage, oder die schwedischen Feiertage bezahlen oder sogar beide?
    Danke Sabine

    #20262

    Ich habe bei meinen Montagearbeitern immer nur die Feiertage des Landes, wo er gerade tätig war (z.B. Spanien, Valencia) bezahlt. Ist der DN über einen österr. Feiertag im Ausland und dort ist kein Feiertag, hat er den normalen Arbeitstag entlohnt bekommen. Es wurde aber für den DN immer ein Entsendevertrag ausgefertigt. Darin war auch die
    Feiertagsregelung (welcher Feiertag gilt) angeführt.

    Lt. GPLA Prfg. war das in Ordnung.

    LG
    Renate

    #20263

    Danke und liebe Grüße

    Sabine

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