Hallo liebe Leute,
wenn jemand von Ö ins Ausland entsendet wird, gilt normalerweise das österreichische Arbeitsrecht weiter.
Habe nun vor einiger Zeit irgendwo gehört oder gelesen, dass bei Auslandsentsendungen, man hinsichtlich der Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen, unterscheiden muss:
Beispiel Entsendung von Ö nach D:
– Entsendungen bis zu 1 Jahr: Man kann zwingende österr. Rechtsvorschriften (zB Anwendung des BMVG) auch durch explizite Vereinbarung deutschen Rechts nicht verdrängen.
– Entsendungen über 1 Jahr: Man kann von zwingenden österr. Rechtsvorschriften durch einvernehmliche Vereinbarung deutschen Rechts abweichen.
Habe ich das richtig in Erinnerung?
Stimmt das überhaupt?
Wenn ja, wo finde ich das niedergeschrieben, das dies so ist (insbesondere diese 1-Jahresregelung)???????
Fragen über Fragen…
Schönen Gruß,
Caroline