Auslandsdienstreise nach China

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  • #14567

    Hallo!

    Ich brauche wieder mal eure Hilfe!
    2 DN werden für 12 Wochen in China (bei unserem Aktionär) eingesetzt. Angemeldet bleiben sie in Österreich, während uns die Kosten aber unsere Mutterfirma in Deutschland trägt (wird weiterverrechnet).

    1) Wir haben 38,5 Stunden Woche. Die Mutterfirma will den DN aber 40 Stunden bezahlen. Ich darf ja in so einem Fall das Gehalt nicht erhöhen, sondern muss die 1,5 Std. als Mehrstunden bezahlen – liege ich da richtig?

    2) Wir bezahlen dem DN freiwillig € 40 Entschädigung pro Tag. Diese Entschädigung ist bis zum ausländischen Tagessatz von € 35,1 frei, danach voll Lohnsteuer- und SV pflichtig???

    3) Die DN sind dort als Fertigungsbetreuer und Mithelfer beim Aufbau der Produktion tätig. Tritt hier eine begünstigte Auslandstätigkeit auf, oder ist das Gehalt für die vollen 12 Wochen normal in Österreich zu versteuern?

    Vielen Dank für eure Hilfe. Bin leider ein totaler Neuling bei längeren Auslandsaufenthalten!
    lg
    Andrea

    #20233

    Ist alles hier geregelt -> 3.3.10 Begünstigte Auslandstätigkeiten (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)

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