Auslandsdienstreise KV Metallindustrie

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  • #15705

    Liebe Kolleginnen und Kollegen !

    Es geht um eine Auslegung folgendes Textes:

    „Der Angestellte erhält für je volle 24 Stunden des Aufenthaltes im Ausland das vereinbarte Taggeld.
    Bruchteile bis zu 5 Stunden bleiben unberücksichtigt, für Bruchteile in der Dauer von mehr als 5 Stunden gebührt 1/3,
    von mehr als 8 Stunden 2/3 und von mehr als 12 Stunden das volle Taggeld.“

    Was bedeutet dies für eine Dienstreise, bei der Grenzübertritt ins Ausland Montag, 10:00 und Wiedereinreise nach
    Österreich nächster Tag 14:00 Uhr ist, also gesamt 28 Std.
    Kriegt der DN dann nur 1 vollen Auslands-Tagsatz, und für die 4 Std. nix mehr ?? Bzw. österreichischen Satz ?

    Bitte um Eure Meinung, danke.
    Wolfgang

    #22803

    Hallo Wolfgang!

    Ich würde es so sehen:
    1 voller Auslandstagessatz
    Die 4 Stunden vom 2. Tag beim Inland dazurechnen.

    LG

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