Liebe Kolleginnen und Kollegen !
Es geht um eine Auslegung folgendes Textes:
„Der Angestellte erhält für je volle 24 Stunden des Aufenthaltes im Ausland das vereinbarte Taggeld.
Bruchteile bis zu 5 Stunden bleiben unberücksichtigt, für Bruchteile in der Dauer von mehr als 5 Stunden gebührt 1/3,
von mehr als 8 Stunden 2/3 und von mehr als 12 Stunden das volle Taggeld.“
Was bedeutet dies für eine Dienstreise, bei der Grenzübertritt ins Ausland Montag, 10:00 und Wiedereinreise nach
Österreich nächster Tag 14:00 Uhr ist, also gesamt 28 Std.
Kriegt der DN dann nur 1 vollen Auslands-Tagsatz, und für die 4 Std. nix mehr ?? Bzw. österreichischen Satz ?
Bitte um Eure Meinung, danke.
Wolfgang