Hallo liebes Forum!
Ich habe bei den Dienstreisen (KV Handel) einen ungewöhnlichen Fall:
Der Dienstnehmer arbeitet als Vertreter für eine österreichische Firma, sein Wohnort ist in Deutschland, das Tätigkeitsgebiet in Österrreich (OÖ, Salzburg und Tirol). Er ist kein Grenzgänger (das Tätigkeitsgebiet ist zu weit entfernt) und in Österreich steuerpflichtig.
Der Dienstnehmer hat jetzt eine einwöchige Dienstreise innerhalb von Deutschland, jedoch außerhalb seines Wohnortes gemacht. Kann ich ihm dafür die Taggeldsätze für Deutschland auszahlen, auch ohne Grenzübertritt?
Danke und liebe grüße
Martina