Auslandsdienstreise an einem Feiertag

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  • #13157

    Ein Dienstnehmer tritt eine Auslandsdienstreise an! Ein Tag ist ein gesetzlicher Feiertag und ein weiterer Tag ein Fenstertag (in Österreich)!
    In keinem Kollektivvertrag gibt es hierfür eine Regelung !?!?!?
    Auch die Gewerkschaft ist ratlos !!!
    Wir würden dem Dienstnehmer 2 Urlaubstage zusätzlich gewähren !!!

    Vielen Dank!

    #16983

    Liebe Brigitta,

    Sie haben einen großzügigen Deinstgeber.

    Ich würde grundsätzlich die Tätigkeit wie bei einer inländischen Tätigkeit mit Rücksicht auf KV- bzw. gesetzl. Bestimmungen für Feiertagsarbeit bzw. Normalarbeit (am Fenstertag + Beachtung von Reisezeitenersätzen, wobei FT wie SO und FeT wie WoT behandelt wird, ) abrechnen. Ein zusätzlicher Urlaubsanspruch entsteht dafür aber lt. Gesetz nicht (allfälig könnten spezielle Betriebsvereinbarungen anderes vorsehen).

    #16984

    Warum soll ein DN, der an einem Feiertag arbeitet einen zusätzlichen Urlaubstag bekommen? Zeitausgleich oder Entgelt ja.
    Ein Fenstertag sollte wie ein normaler Arbeitstag zu entlohnen sein.
    LG
    Martin

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