Auslandsdienstreise

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  • #14180

    Hallo!!

    Ich habe wieder Probleme mit der Dienstreiseabrechnung. Kann man die Rechnungen – während einer Auslandsdienstreise – im Hoteleigenen Wellness Bereich und auch Theater Tickets – vom Hotel besorgt – als „Kosten der vollen Verpflegung“ verstehen, und als Aufwandsentschädigung ausbezahlen? In dem Fall steht dem DN noch immer ein Drittel des Tagessatzes zu. Z.B. in einem Tag der „volle Verpflegung“ kostet € 220,49 (außer Übernachtung) und der Tagessatz ist € 52,30, wovon steht € 17,43 als Tagesgeld dem DN noch immer zu. Bin ich richtig???

    Danke und liebe Grüße,

    Anna

    #19348

    Hallo Anna!

    Also die Theaterkarten würde ich eher als Vorteil aus dem Dienstverhältnis sehen (Sachbezug!), denn das ist keine „Verpflegung“.

    Sollten die Kosten im Wellnessbereich Essen + Trinken (also nur Verpflegung) betroffen haben, sollte mE keine Sachbezugspflicht bestehen.
    Sind aber z.B. Massagekosten enthalten, würde ich es wieder als steuerpflichtigen Vorteil sehen.

    Hoffe, dass ich mit meiner Einschätzung richtig liege und übermittle

    schöne Grüße

    #19349

    Hallo Anna!

    Nachtrag:
    Du liegst richtig mit der Einschätzung, dass auch bei volller Verpflegung 1/3 des Tagsatzes noch steuerfrei zusteht.

    LG

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