Auslandsdienstreise

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  • #13378

    Im KV Metallgewerbe Arbeiter sind Entfernungszulagen für Inlandsdienstreisen geregelt – somit muss ich bei Dienstreisen, welche eine Übernachtung erfordern, € 34,71 bezahlen (davon € 26,40 SV- und steuerfrei). Wie ist das bei Dienstreisen ins Ausland – der KV bestimmt nur, dass die Bedingungen dafür zwischen DN und DG zu vereinbaren sind. Sind Auslandsdiäten in der Höhe der RGV (in meinem Fall für Singapur € 43,60), in der Höhe der € 34,71 oder nur nach der Legaldefinition steuer- und SV-frei?

    #17483
    Martin
    Teilnehmer

    Servus grasy!

    Die Lohnsteuerrichtlinien beantworten Deinen Fall. Bis zu den Sätzen der RGV frei. Deshalb ein Auszug:

    Tagesgelder bei Auslandsdienstreisen

    725

    Kostenersätze für die Verpflegung sind für alle Arbeitnehmer bis zum höchsten Auslandsreisesatz für Bundesbedienstete nach der Reisegebührenvorschrift steuerfrei zu belassen (siehe Rz 1294). Ein Drittel der Tagesgebühr steht bei einer Dienstreise von mehr als fünf Stunden zu, zwei Drittel bei mehr als acht Stunden, und die volle Tagesgebühr bei mehr als zwölf Stunden. Kollektivvertragliche Regelungen über Aliquotierungen des Tagesgeldes sind nicht zu berücksichtigen.

    Alles (un)klar?

    Martin

    #17484

    Die Auslandsdiäten können bis zu den Auslandsreisesätzen der Bundesbediensteten sv- und lohnsteuerfrei abgerechnet werden.

    Also in diesem Fall für Singapur € 43,60.

    LG von Elisabeth

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