Hallo liebe Kollegen,
folgende Frage zum Taggeld:
KV Handwerk und Gewerbe
Beginn Dienstreise: Montag – 16 Uhr –> 3 Std.
Grenzübertritt Italien: Montag – 19 Uhr –> 19 Std.
Grenzübertritt Österreich: Dienstag – 14 Uhr –> 5 Std.
Ende Dienstreise: 19 Uhr
lt. KV ist ja bei Auslandsreise die 24 Std. Regelung anzuwenden.
Montag 16 Uhr – Dienstag 16 Uhr: 12/12 Ausland –> voller Auslandtagsatz
Dienstag 16 – 19 Uhr: 3/12 ABER
Im KV steht:
*“Bruchteile bis 5 Stunden bleiben unberücksichtigt“ und
*“Gebührt bei Reisen in der Dauer von bis zu 2 Kalendertagen nicht mehr als ein volles Taggeld für den Auslandsaufenthalt, sind Zeiten der Dienstreise im Inland für die Bemessung der Aufwandsentschädigung Inland zusammenzurechnen.“
Jetzt bin ich mir zum Einen nicht sicher, ob die 3/12 lt. KV zu zahlen sind (Bruchteile bis 5 Std. bleiben unberücksichtigt) und zum Anderen, ob ich ev. die 3 Std. Inland von Montag mit Dienstag zusammen zu rechnen (Gebührt bei Reisen…..).
Wäre super, wenn jemand Licht in die Sache bringen könnte.
Vielen Dank im Voraus!
LG
David