Ausländerbeschäftigung Meldung an das AMS

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren von lohn1 aktualisiert.
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  • #13574

    Hallo!

    Eine Frage hat jemand von euch bereits schon einmal eine Strafe erhalten, wenn man mit der Meldung an das AMS binnen 3 Tagen (bei Ausländerbeschäftigung) nicht nachgekommen ist, bzw. erst gar nicht gemacht hat?

    LG Sabine

    #17999

    Hallo,

    ich hab das noch nicht gehört, dass eine solche Strafe verhängt worden wäre. Allerdings habe ich mit Ausländerbeschäftigung auch nicht regelmäßig zu tun.
    Ich denke, dass die Strafbestimmungen vor allem vorbeugenden Charakter haben sollen und eher nur dann strikt gehandhabt werden, wenn ein Unternehmen wiederholt ertappt wird.
    Alte Verstöße würde ich eher nicht „ausgraben“, um die Behörden nicht mit der Nase darauf zu stoßen. Für künftige Fälle ist eine fristgerechte Meldung aber jedenfalls zu empfehlen.

    Die Verjährungsfrist für derartige Vergehen ist übrigens 1 Jahr (§ 28 Abs 2 AusländerbeschäftigungsG).

    Schöne Grüße,
    Lisa

    #18000
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Lohn1!

      Ist mir bis jetzt auch noch nicht unter gekommen. Obwohl ich manchmal überhaupt nicht gemeldet habe. (weil nicht gewußt das nich Ö-Staatsbürger)

      Grüsse
      Martin

      #18001

      Danke für die Antwort! 😆 😆

      ja dann wirds wohl passen. 😕 Die DN sind bereits über 1 Jahr beschäftigt…… 🙄

      LG Sabine 😀

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