Hallo,
ich hab das noch nicht gehört, dass eine solche Strafe verhängt worden wäre. Allerdings habe ich mit Ausländerbeschäftigung auch nicht regelmäßig zu tun.
Ich denke, dass die Strafbestimmungen vor allem vorbeugenden Charakter haben sollen und eher nur dann strikt gehandhabt werden, wenn ein Unternehmen wiederholt ertappt wird.
Alte Verstöße würde ich eher nicht „ausgraben“, um die Behörden nicht mit der Nase darauf zu stoßen. Für künftige Fälle ist eine fristgerechte Meldung aber jedenfalls zu empfehlen.
Die Verjährungsfrist für derartige Vergehen ist übrigens 1 Jahr (§ 28 Abs 2 AusländerbeschäftigungsG).
Schöne Grüße,
Lisa