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- Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahre, 4 Monate von Magie.
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5.7.2014 um 6:54 Uhr #16624
Guten Morgen!
In einer Produktionsfirma ist ein Angestellter nach einem Sportunfall 6 Wochen krankgeschrieben – Armbruch – und erhält den vollen Lohnausgleich.
Nun hat er stundenweise eine Aushilfe eingearbeitet und leichte Arbeiten verrichtet.
Er möchte nun zuzüglich zum normalen Gehalt diese geleisteten Stunden gutgeschrieben bekommen.
Der Chef argumentiert, dass er ja ohnehin seinen Gehalt bekommt.
Zum wirtschaftlichen Schaden durch den Arbeitsausfall des Unternehmers hätte der Dienstnehmer aber nur profitiert – abgesehen von seinen Unfallfolgen.
Welche Lösung würdet ihr vorschlagen.
Danke für eure Hilfe und ein schönes Wochenende.
Gruß
Magie7.7.2014 um 11:10 Uhr #24708Liebe Magie!
Dass im konkreten Fall der Arbeitgeber („der Mitarbeiter kriegt ja sowieso sein Geld, wieso soll ich doppelt zahlen“) und der Arbeitnehmer („ich komme aus Engagement arbeiten, obwohl ich nicht müsste, also will ich das auch extra honoriert bekommen“) die Situation aus ihrer subjektiven Sicht jeweils unterschiedlich beurteilen, liegt auf der Hand. Inoffizielle (rechtlich natürlich nicht saubere) Lösungen sehen in der Praxis manchmal so aus, dass der Arbeitnehmer die während eines Krankenstandes geleisteten Stunden versteckt im Wege eine Sonderprämie abgerechnet bekommt.
Das rechtliche Problem ist, dass es in Österreich – trotz immer wieder aufkeimender Diskussionen – keinen „Teilkrankenstand“ gibt: Man (frau) ist entweder arbeitsunfähig (= krankgeschrieben) oder arbeitsfähig, ein Mittelding gibt es rechtlich gesehen nicht.
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) vorliegt, ist die Beschäftigung eines solchen Arbeitnehmers nicht erlaubt und daher auch dringend davon abzuraten, um kein Risiko einzugehen. Ein „rechtlich sauberer“ Lösungsvorschlag, wie während des Krankenstandes geleistete Stunden zu behandeln sind, ist im Prinzip ähnlich schwierig wie Rechtstipps zur korrekten Überquerung einer Kreuzung bei roter Ampel 😆Der Einsatz von krankgeschriebenen Arbeitnehmern ist für den Arbeitgeber bzw die Führungskräfte/Vorgesetzten – natürlich auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit – mit erheblichen Risiken verbunden, vor allem dann, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt. Dies kann von Regressforderungen der Versicherungen bis zu strafrechtlicher Verantwortung (zB Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung) gehen.
Entgeltrechtlich gesehen könnte der Arbeitnehmer meines Erachtens eine extra Bezahlung nicht durchsetzen (einschlägige Rechtsprechung ist mir allerdings nicht bekannt). Eine solche extra Bezahlung würde dem Ausfallsprinzip widersprechen, denn
– der Arbeitnehmer soll durch den Krankenstand keinen wirtschaftlichen Nachteil, aber auch keinen Vorteil erlangen;
– überdies erleidet der Arbeitnehmer im Ausmaß der erbrachten Arbeitsleistungen keinen Entgeltausfall.Ich wünsche noch einen angenehmen sonnigen Tag.
Liebe GrüßeRainer Kraft
http://www.arbeitsrecht-kraft.at
http://www.facebook.com/magrainerkraft7.7.2014 um 13:56 Uhr #24709Guten Tag!
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort!Liebe Grüße
Magie -
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