Liebe Forumsmitglieder,
bitte dringend um folgende INFO:
Abrechnung Arbeiter eines Zimmereibetriebes – KV Zimmereigewerbe
1. Wie bzw. unter welchem Titel kann ich einem Mitarbeiter (Vorarbeiter) eine Prämie (zB 5% vom Grunlohn für Vorarbeiter) regelmäßig (jedes Monat) für geleistete Stunden auszahlen, ohne diese nach dem Ausfallsprinzip für Nichtleistungszeiten (Krankenstand, Feiertag, Schlechtwetter…) zu berücksichtigen?
2. Muss diese Prämie auch in die Weihnachtsremuneration eingerechnet werden?
3. Höhe des Urlaubsentgelts und – zuschusses wird von der BUAK ermittelt und angewiesen. Wie wird hier eine Prämie berücksichtigt?
Oder gibt´s bei Bauarbeitern eigene Regelung? Wo kann ich dafür Unterlagen finden?
liebe Grüße
Maria