Ausfallsentgelt Diäten

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 8 Jahren von Alex69 aktualisiert.
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  • #16873
    Daniela
    Teilnehmer

      Liebes Forum Team,
      folgende Frage tut sich auf.
      Wir haben zwei Kollektivverträge, SWÖ KV (ehemals Bags) und den KV für das allg. Gewerbe.
      Unsere Außendienstmitarbeiter bekommen Diäten verrechnet.
      Bisher haben sie auch, da meine Kollegin sagte, d. es so gehört, einen Durchschnitt der Diäten bei Krankenstand, Urlaub, Feiertag bekommen.
      Zufällig bin ich auf eine Seite der NÖ GKK gestoßen auf der zu lesen war, dass Aufwandentschädigungen (zB Diäten) NICHT in ein Ausfallsentgelt fallen….
      Jetzt bin ich echt verunsichert. Wir haben diese durchschnittlichen Diäten zwar immer pflichtig verrechnet aber wenn sie den Mitarbeitern nicht zustehen dann würden wir uns trotzdem was ersparen (vorallem auch immer eine Schnittrechnerei).
      Kann mir von euch jemand sagen ob diese Schnitte in ein fortzuzahlendes Entgelt reingehören?
      Danke für euere Hilfe.
      lg
      Daniela

      #25061
      Martin
      Teilnehmer

        Steuerfreie Diäten sind Aufwandsersätze und nicht in die Schnitte einzurechnen.
        Bei steuerpflichtigen Diäten ist auf den Einzelfall abzustimmen. Analog zur Judikatur zur Einrechnung in die Abfertigung ALT.

        #25062
        Daniela
        Teilnehmer

          Danke!
          lg
          Dani

          #25063
          Alex69
          Teilnehmer

            Ich habe eine Frage zur Berechnung des Ausfallsentgeltes bei Urlaub, Krank.,,,
            Ich habe 1 Arbeiter und 1 Angestellter, KV-Metallgewerbe.
            Diese beiden bekommen 12 x pro Jahr jeweils 6,5 Mehrarbeitsstunden mit Zuschlägen sowie 10 Überstunden mit 50%-Zuschlag ausbezahlt, ohne Rücksicht bzw. Abzug, egal ob sie auf Urlaub oder Krank sind.
            Muss ich diese Überstunden beim Urlaubsentgelt sowie beim Krankenentgelt (d.h. Ausfallsentgelt) separat noch einmal mit einer Schnittberechnung auszahlen? Obwohl es ja 12 Monate durchbezahlt wird, d.h. auch wenn die Mitarbeiter im Urlaub oder Krank sind? Wäre das dann nicht doppelt bezahlt?
            Ich bitte um eure Hilfe.
            LG Alexandra

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