Ausbildungskosten

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  • #13286

    Wenn der Dienstgeber dem Dienstnehmer die Ausbildungskosten seiner Vorfirma erstattet, wird der Betrag normal als laufender Bezug behandelt.
    Wenn jetzt der Dienstgeber der Vorfirma den Betrag erstattet, fallen keinerlei weitere Kosten an.
    Sehe ich das richtig ??

    #17290

    😥 ❓ Hallo Gabriele!

    Ich denke, ob jetzt die Zahlung an die Vorfirma oder an den Dienstnehmer direkt geht, dass es für den DN auf jeden Fall ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist und daher glaube ich, dass diese Aktion nicht zum erwünschten Ziel führen wird (wenn nämlich GPLA-Prüfer das ‚findet‘ – also wenn schon zahlen, dann irgendwo gut verstecken).

    Aber vielleicht hat jemand schon Erfahrung mit diesem Problem.

    Liebe Grüße

    #17291
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Gabriele!

    Was hältst Du von folgendem:
    Du vereinbarst schriftlich eine Rückzahlungsklausel der Ausbildungskosten mit dem Dienstnehmer in Höhe der an den alten DG bezahlten Summe. Somit wahrscheinlich kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
    Ich glaube, dass sich der Vorteil gleichzeitig mit der „Schuld“ an den neuen Dienstgeber aufwiegt. Der Zufluß findet erst bei Nichtigkeit der Rückzahlungsverpflichtung statt. Ähnlich wie bei Abfertigung-Alt wenn ein Dienstnehmer beim alten DG kündigt und beim neuen die Abfertigungsjahre angerechnet bekommt, wird die Abfertigung nicht mit entstehen der Schuld, sonder erst bei Zufluß besteuert.

    Ähnliche Transferzahlungen (für „Ausbildungskosten“ und Wertsteigerung) gibt es bei Top-Sportlern.
    In weiterer Folge stellt sich die Frage, analog zu den Fußballern, inwiefern dies nicht einer EU Richtlinie widerspricht.
    Ein Sportler hat geklagt, dass dies dem freien Dienstleistungsverkehr wiederspricht und er an den „alten“ Verein gebunden ist. Wie das ausgegangen ist, weiß ich nicht. Und die Auslösesumme stand in keinem Verhältnis zum Gehalt bzw. belegbaren Ausbildungskosten (oder bekommt ein Fußballer Lohn ???).

    Liebe Grüsse
    Martin

    #17292

    nebenbei…
    ja, kriegt er.

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